Straßenwärter (m/w/d) - Kurzbewerbung

In der folgenden Kurzbewerbung möchten wir gerne kurz und knapp die wesentlichen Informationen zu Ihrer Person erfahren, um uns ein erstes Bild machen zu können.

Wir haben Fähigkeiten und Berufserfahrung in folgende Kategorien unterteilt:

  • hoch: Ihre Erfahrungen/Qualifikationen decken sich genau mit unseren Vorstellungen. Sie sind schon seit mehreren Jahren im jeweiligen Bereich tätig
  • mittel: Sie haben eine ähnliche Qualifikation oder sind erst seit kurzem in diesem Bereich tätig.
  • niedrig: Sie haben keine vergleichbare Qualifikation oder haben noch keine Erfahrung in dem jeweiligen Bereich.

Sie müssen nicht alle Kriterien mit ’hoch’ erfüllen. Wir möchten hiermit nur erfahren, wo Ihre Schwerpunkte liegen, unabhängig von den zu erwartenden Aufgaben.

Klicken Sie einfach nach Abschluss der Kurzbewerbung auf den „Senden“ Button. Vergessen Sie bitte nicht, uns Ihre Kontaktdaten ebenfalls zu vermerken. Wir werden antworten.

Und: Sie können sich auf unsere Diskretion verlassen! Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten vertraulich und werden diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahren auch unwiderruflich löschen. 

 

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[..Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). ..]

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